1. Neuwertentschädigung bei
Reisemobilen (gilt nicht für Wohnwagen)
innerhalb der ersten 6 Monate nach Erstzulassung bei einem Totalschaden oder bei Entwendung.
2. Rabatt für GFK- und Anti-Hagel-Schutzdach
Für Wohnmobile/Wohnwagen, die mit einem GFK-Dach (Glasfaser-Kunststoff-Dach) ausgerüstet sind, wird ein Rabatt von 10 % zum Kaskobeitrag gewährt.
3. Abrechung nach Gutachten (Hagel, Sturm, usw.)
Bei
Abrechnung nach Gutachten wird nur
die vereinbarte Selbstbeteiligung und die Mehrwertsteuer abgezogen.
Ergänzend zu A.2.7.1.b AKB zahlt der Versicherer bei
einer Beschädigung oder Zerstörung der Dachhaut von Campingfahrzeugen im Fall
der Nichtreparatur (Abrechnung auf Gutachterbasis) die erforderlichen Kosten
für die Wiederherstellung bis zu einer Obergrenze von 202 EUR pro Quadratmeter.
Bei Reparatur des Daches entfällt die Selbstbeteilung in Höhe von 150 EUR.
4. Glasschäden
Keine Entschädigungsobergrenze bei Glasschäden.
Bei
Austausch der Scheibe wird die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen, bei
Scheibenreparatur (mit Harzsystem) entfällt die Selbstbeteiligung.
Vor
der Reparatur muss der Schaden telefonisch gemeldet werden.
5. Abzüge „neu für alt"
Unabhängig
vom Fahrzeugalter verzichtet die Kravag in der Voll- und Teilkaskoversicherung
auf Abzüge „neu für alt" von den Kosten für Ersatzteile, Batterie und
Lackierung
Ausnahme:
Informations - und Unterhaltungsgeräte
(auch
bei älteren PKW oder Campingfahrzeugen)
6. Mitversicherte Zubehörteile
Wenn bei der Neuwertangabe alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteile berücksichtigt werden, so sind diese mitversichert. Die Zubehörteile müssen uns allerdings bekannt sein.
7. Sonderregelungen für Wohnmobilversicherungen
a) Zweitwagenregelung
Wenn Sie mit Ihrem PKW in SF 2 oder mehr fahren,
fangen Sie bei uns mit Ihrem Reisemobil direkt mit SF 2 an, wenn alle Fahrer
älter als 23 Jahre sind und Sie oder
Ihr( e)
Ehe-/Lebenspartner(in) Halter(in) werden..
b) Führerscheinregelung
Wenn Sie schon 3 Jahre einen gültigen Führerschein
besitzen können Sie direkt in SF ½ beginnen.
c) Sondereinstufung beim vorherigen Versicherer
Wir übernehmen Ihre Sondereinstufung bei
Vorlage eines entsprechenden Nachweises
8. Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber dem Versicherungsnehmer und dem berechtigten Fahrer (ausgenommen bei Diebstahl und Alkohol / sonstige Rauschmittel; in diesem Fall wird die Entschädigung abhängig vom Verschulden gekürzt).
9. Fährrisiko auf europäischen Gewässern
Schäden beim Transport auf einer Fähre sind in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen, wenn das Schiff in Seenot gerät; zum Beispiel wenn die Fähre untergeht, das Fahrzeug über Bord gespült wird oder auf Anordnung des Kapitäns geopfert werden muss.
10. Tierbiss
Durch Tierbiss (ausgenommen Haus- und Nutztiere) verursachte Schäden und Folgeschäden ersetzt die Kravag Versicherung bis 3.000 EUR durch die Fahrzeugversicherung.
11. Örtlicher Geltungsbereich
Das
Fahrzeug ist im gesamten europäischem Raum versichert.
Auf
die Bereiche Marokko, Tunesien und den asiatischen Teil der Türkei kann der
Versicherungsschutz beitragsfrei erweitert werden. Auf das Land Russland kann
der Versicherungsschutz beitragspflichtig erweitert werden.
12. Mallorca-Police
Es besteht eine Zusatz-Haftpflichtversicherung beim Führen fremder (Mietfahrzeuge) Fahrzeuge im Ausland für den Versicherungsnehmer und Ehe oder Lebenspartner, soweit nicht aus einer für das fremde Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht. (Gilt nicht bei Wohnwagen)
13. Keine Rückstufung bei Unterbrechung
Unterbrechen Sie Ihr Vertragsverhältnis, bleibt Ihr Fahrzeug in derselben Schadenfreiheitsklasse. (Gilt nicht bei Wohnwagen)
13. Tageweise Abrechnung
Bei kurzer Vertragsdauer brauchen Sie nur für die Tage Beiträge zu zahlen, an denen Ihre Fahrzeuge bei uns versichert waren; ein vielfach üblicher Zuschlag entfällt bei uns.
14. Saisonkennzeichen
Bei Saisonzulassungen wird nur der anteilige Beitrag für die Saison berechnet (z.B. Saison 04-10 = 7 Monate = 7/12 des Jahresbeitrages). Zuschläge werden nicht erhoben. (Gilt nicht bei Wohnwagen, kein Saisonkennzeichen möglich)
15. Rabattangleichung
Wir nehmen eine Rabattangleichung in der Vollkasko vor, falls die Vorversicherung ohne Vollkasko bestanden hat. (Gilt nicht bei Wohnwagen)