Auszug aus den allg. Bedingungen (AKB)

1. Neuwertentschädigung bei Reisemobilen (gilt nicht für Wohnwagen)

innerhalb der ersten 6 Monate nach Erstzulassung bei einem Totalschaden oder bei Entwendung.

2. Rabatt für GFK- und Anti-Hagel-Schutzdach

Für Wohnmobile/Wohnwagen, die mit einem GFK-Dach (Glasfaser-Kunststoff-Dach) ausgerüstet sind, wird ein Rabatt von 10 % zum Kaskobeitrag gewährt.

3. Abrechung nach Gutachten (Hagel, Sturm, usw.)

Bei Abrechnung nach Gutachten wird nur die vereinbarte Selbstbeteiligung und die Mehrwertsteuer abgezogen.
Ergänzend zu A.2.7.1.b AKB zahlt der Versicherer bei einer Beschädigung oder Zerstörung der Dachhaut von Campingfahrzeugen im Fall der Nichtreparatur (Abrechnung auf Gutachterbasis) die erforderlichen Kosten für die Wiederherstellung bis zu einer Obergrenze von 202 EUR pro Quadratmeter. Bei Reparatur des Daches entfällt die Selbstbeteilung in Höhe von 150 EUR.

4. Glasschäden

Keine Entschädigungsobergrenze bei Glasschäden.

Bei Austausch der Scheibe wird die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen, bei Scheibenreparatur (mit Harzsystem) entfällt die Selbstbeteiligung.
Vor der Reparatur muss der Schaden telefonisch gemeldet werden.

5. Abzüge „neu für alt"

Unabhängig vom Fahrzeugalter verzichtet die Kravag in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf Abzüge „neu für alt" von den Kosten für Ersatzteile, Batterie und Lackierung Ausnahme: Informations - und Unterhaltungsgeräte
(auch bei älteren PKW oder Campingfahrzeugen)

6. Mitversicherte Zubehörteile

Wenn bei der Neuwertangabe alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteile berücksichtigt werden, so sind diese mitversichert. Die Zubehörteile müssen uns allerdings bekannt sein.

7. Sonderregelungen für Wohnmobilversicherungen

a) Zweitwagenregelung
Wenn Sie mit Ihrem PKW in SF 2 oder mehr fahren, fangen Sie bei uns mit Ihrem Reisemobil direkt mit SF 2 an, wenn alle Fahrer älter als 23 Jahre sind und Sie oder
Ihr( e) Ehe-/Lebenspartner(in) Halter(in) werden..

b) Führerscheinregelung
Wenn Sie schon 3 Jahre einen gültigen Führerschein besitzen können Sie direkt in SF ½ beginnen.

c) Sondereinstufung beim vorherigen Versicherer
Wir übernehmen Ihre Sondereinstufung bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises

8. Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit

Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber dem Versicherungsnehmer und dem berechtigten Fahrer (ausgenommen bei Diebstahl und Alkohol / sonstige Rauschmittel; in diesem Fall wird die Entschädigung abhängig vom Verschulden gekürzt).

9. Fährrisiko auf europäischen Gewässern

Schäden beim Transport auf einer Fähre sind in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen, wenn das Schiff in Seenot gerät; zum Beispiel wenn die Fähre untergeht, das Fahrzeug über Bord gespült wird oder auf Anordnung des Kapitäns geopfert werden muss.

10. Tierbiss

Durch Tierbiss (ausgenommen Haus- und Nutztiere) verursachte Schäden und Folgeschäden ersetzt die Kravag Versicherung bis 3.000 EUR durch die Fahrzeugversicherung.

11. Örtlicher Geltungsbereich

Das Fahrzeug ist im gesamten europäischem Raum versichert.
Auf die Bereiche Marokko, Tunesien und den asiatischen Teil der Türkei kann der Versicherungsschutz beitragsfrei erweitert werden. Auf das Land Russland kann der Versicherungsschutz beitragspflichtig erweitert werden.

12. Mallorca-Police

Es besteht eine Zusatz-Haftpflichtversicherung beim Führen fremder (Mietfahrzeuge) Fahrzeuge im Ausland für den Versicherungsnehmer und Ehe oder Lebenspartner, soweit nicht aus einer für das fremde Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht. (Gilt nicht bei Wohnwagen)

13. Keine Rückstufung bei Unterbrechung

Unterbrechen Sie Ihr Vertragsverhältnis, bleibt Ihr Fahrzeug in derselben Schadenfreiheitsklasse. (Gilt nicht bei Wohnwagen)

13. Tageweise Abrechnung

Bei kurzer Vertragsdauer brauchen Sie nur für die Tage Beiträge zu zahlen, an denen Ihre Fahrzeuge bei uns versichert waren; ein vielfach üblicher Zuschlag entfällt bei uns.

14. Saisonkennzeichen

Bei Saisonzulassungen wird nur der anteilige Beitrag für die Saison berechnet (z.B. Saison 04-10 = 7 Monate = 7/12 des Jahresbeitrages). Zuschläge werden nicht erhoben. (Gilt nicht bei Wohnwagen, kein Saisonkennzeichen möglich)

15. Rabattangleichung

Wir nehmen eine Rabattangleichung in der Vollkasko vor, falls die Vorversicherung ohne Vollkasko bestanden hat. (Gilt nicht bei Wohnwagen)